Fachstelle für Vereine

Sozialversicherung

Ist ein Verein Arbeitgeber (d.h. hat er bezahlte Angestellte), muss er für die Mitarbeitenden Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, ALV, BVG sowie Unfallversicherung) bezahlen. Tut er das nicht, kann der Vorstand zur Rechenschaft gezogen und schlimmstenfalls zur Zahlung verpflichtet werden, sofern das Vereinsvermögen die Ausstände nicht decken kann und der Vorstand ein Verschulden trägt.