Fachstelle für Vereine

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wird per Ende Vereinsjahr erstellt. Er beinhaltet die Erfolgsrechnung und die Bilanz. Falls gesetzlich oder statutarisch vorgesehen, werden Buchhaltung und Jahresabschluss vor der Mitgliederversammlung der Revisionsstelle zur Kontrolle vorgelegt. Zusammen mit dem Jahresbericht (Geschäftsbericht) muss der Jahresabschluss der Mitgliederversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden. Diese Genehmigung führt zur Entlastung des Vorstands (Decharge).
Frage

Muss das Vereinsjahr immer das Kalenderjahr sein?

Antwort

Grundsätzlich: nein. Die Mehrheit aller Vereine dürfte ihre Aktivitäten dennoch nach dem Kalenderjahr ausrichten, wodurch sich eine sinnvolle Übereinstimmung ergibt. Anderseits planen Vereine, die sich z.B. im Bildungsbereich oder in der Kinderbetreuung engagieren, ihre Aktivitäten eher nach dem Schuljahr oder semesterweise. Hier macht es Sinn, wenn das Vereinsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Ein gewisser Mehraufwand fällt unter Umständen dadurch an, dass ein Teil der administrativen Arbeiten (Versicherungen, Steuern usw.) aus gesetzlichen Gründen immer auch mit Stichtag 31. Dezember erfolgen muss.