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Konfliktmanagement

Konflikte gehören zum Leben - auch zum Vereinsleben. Ursache von Konflikten sind häufig unklare Aufgabenbeschriebe oder Zuständigkeiten. Das belastet  Zusammenarbeit und Arbeitsklima.

Je eher Konflikte angegangen werden, desto einfacher sind sie lösbar. Regelmässige Reflexion der Zusammenarbeit, z.B. in der jährlichen Retraite, ist eine gute Prävention.

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Frage

Da wir wegen eines Vorstandskollegen ständig Auseinandersetzungen haben, wollen wir diesen absetzen. Wie müssen wir vorgehen?

Antwort

Grundsätzlich können Vorstandsmitglieder nicht selber einen Kollegen oder eine Kollegin absetzen oder abwählen. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt und nur sie kann jemanden abberufen.

Sie können nach einem Mehrheitsbeschluss im Vorstand an der Mitgliederversammlung vorschlagen, den Kollegen nicht mehr zu wählen. Es ist aber Sache der Vereinsversammlung, einem solchen Antrag zu folgen oder nicht. Ob mit einer Wegwahl die Konfliktsituation gelöst ist, ist eine andere Frage. Oft sind die Probleme nicht einfach an eine Person gebunden. Möglicherweise sind die Suche nach der Ursache des Konflikts und gemeinsame Gespräche erfolgversprechender.

Konflikte gehören gehören zum Leben - auch zum Vereinsleben. Häufig kommt es wegen Unklarheiten über Aufgaben und Zuständigkeiten zu Konflikten, was die Zusammenarbeit und das Arbeitsklima belasten kann. Je eher Konflikte angegangen werden, desto einfacher sind sie lösbar. Regelmässige Reflexion der Zusammenarbeit in der jährlichen Retraite ohne Traktandendruck hilft, Konflikten vorzubeugen. Ist das kollegiale Gespräch nicht mehr möglich, sollte externe Hilfe hinzugezogen werden.

In der Mitgliederversammlung kommt es gelegentlich zu Störungen, z. B. wenn jemand sich nicht an die Traktanden hält, andere beim Sprechen unterbricht oder viel zu viel Redezeit beansprucht. Die Versammlungsleitung ist berechtigt, solche Personen zur Ordnung zu rufen. Bei endlosen Wortmeldungen kann ein Ordnungsantrag auf Redezeitbeschränkung oder auf Schliessung der Rednerliste hilfreich sein. Hält sich jemand trotz Ermahnung nicht an die Versammlungsordnung und führt dies zu einer erheblichen Störung, kann diese Person von der Versammlung ausgeschlossen werden. Wird die Debatte tumultartig, weil sich sehr unterschiedliche oder konfliktreiche Standpunkte gegenüberstehen, kann die Leitung einen Unterbruch beantragen, um das weitere Vorgehen in Ruhe mit den anderen Vorstandsmitgliedern oder allenfalls mit einer Vertretung aus den zerstrittenen Gruppen zu besprechen. Ist es nicht möglich, die Versammlung weiterzuführen, kann sie abgebrochen und zu einem anderen Zeitpunkt fortgesetzt werden.

In der Versammlung gibt es manchmal Personen, die zu lange oder nicht zum Thema reden und damit die Versammlung erheblich stören. Sie dürfen nach der Ermahnung, sich kurzzufassen oder zum Ende zu kommen, von der Versammlungsleitung unterbrochen werden. Es kann ihnen auch das Wort entzogen werden, damit die ordentliche Versammlung fortgesetzt werden kann. Eine mildere Massnahme ist die Redezeitbeschränkung. Beides kann auch aus den Reihen der anwesenden Mitglieder mit einem Ordnungsantrag verlangt werden.

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Eine Debatte (franz. débattre: (nieder-)schlagen) ist eine Art Streitgespräch, das im Unterschied zur Diskussion formalen Regeln folgt und in der Regel zur inhaltlichen Vorbereitung einer Abstimmung dient. Debatten sind ein bedeutendes Element in der Vereinsdemokratie und finden im Rahmen der Mitgliederversammlung zu den traktandierten Themen statt. Wichtig in der Leitung von Debatten ist es, eine angeregte Diskussionen zu ermöglichen, die Mitglieder beim Darlegen ihrer Positionen nicht zu beschränken und dennoch den zeitlichen Rahmen für die einzelnen Themen einzuhalten. Eine rege Beteiligung der Mitglieder drückt ihr aktives Engagement für den Verein aus.