Fachstelle für Vereine

Eintragungspflicht

Nur Vereine, welche ein kaufmännisches Gewerbe führen oder revisionspflichtig sind, müssen sich in der Schweiz eintragen lassen: Handelsregister. Ein Verein ist rechtsgültig, sobald schriftliche Statuten vorliegen, die Gründung erfolgt ist und die Organe gewählt sind.
Frage

Wir haben kürzlich einen Freizeit-Verein gegründet. Die Statuten für den neuen Verein bestehen schon. Wo genau muss man einen gemeinnützigen Verein anmelden?

Antwort

Grundsätzlich sind in der Schweiz die Vereine nicht eintragspflichtig. Ein Verein erlangt seine Rechtmässigkeit, sobald schriftlich verfasste Statuten und ein Gründungsprotokoll vorliegen.

Es gibt Kantone, die von den Vereinen verlangen, dass sie sich bei der Steuerverwaltung anmelden (unabhängig davon, ob sie Steuern bezahlen müssen oder aufgrund der Freigrenzen befreit sind). Im Moment sind dies die Kantone Bern und Luzern. Informieren Sie sich auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung. 

Ein Verein kann sich freiwillig ins Handelsregister des Kantons eintragen lassen. Der Eintrag ist zwingend, wenn der Verein für seinen Zweck ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt und wenn er revisionspflichtig ist. Um sein Angebot bei potenziellen BenützerInnen bekannt zu machen, sollte er selbstverständlich die Gemeinden und Fachstellen in seinem Einzugsgebiet entsprechend informieren.